Berufsbezeichnung

Ich werde immer wieder nach der Berufsbezeichnung "medizinische Fußpflege/Podologin" gefragt. Ich möchte hier darauf hinweisen, dass ich ärztlich geprüfte Fachfußpflegerin bin. Das in NRW gültige Podologengesetz verbietet mir die Berufsbezeichnung "medizinische Fußpflegerin" zu tragen. Mein Tätigkeitsfeld umfasst die Fußpflege.